Mit dem Hund 2014 nach Dänemark - Was es zu beachten gibt?

Veröffentlicht: 03. Juli 2014 Aktualisiert: 26. Juli 2022 von
Welche Gesetze und Besonderheiten es insbesondere seit 2010 und auch 2014 zu beachten gibt, falls Sie mit Ihrem Haustier nach Dänemark reisen, erfahren Sie auf dieser Seite.
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Mit dem Hund nach Dänemark

Flaggen Dänemark
2 Flaggen Dänemarks
Dänemark gehört zu den beliebtesten Urlaubsländern der Deutschen.
Nord- und Ostsee sind gesäumt von Ferienhäusern, die bieten was das Herz begehrt. Lange Strände laden zum Sonnenbaden ein und die Einheimischen empfangen Urlaubsgäste mit offenen Armen. Nicht zuletzt, weil viele Dänen vom Saisongeschäft leben oder ihr Einkommen wenigsten merklich aufbessern.

Wer einmal in Dänemark Urlaub gemacht hat, wird wieder kommen: Tolles Klima, gepflegte Natur, angenehme Straßen und viele Ausflugsziele bieten sowohl für Familien als auch für Singles und Paare das Richtige.

Auch ein wichtiger Faktor, der die Deutschen zum Dänemarkurlaub bewegt, ist die Tatsache, dass in einem großen Teil der Ferienhäuser und –wohnungen auch der vierbeinige Teil der Familie erlaubt ist.
Urlaub in anderen Ländern, der mit Flügen oder langen Fahrten verbunden ist, kommt da meist von vorneherein nicht in Frage. Die hundefreundlichen Dänen bieten somit die perfekte Alternative.

Doch vor einiger Zeit ging vielen Hundebesitzern der Spaß an Dänemark abrupt verloren: Das verschärfte Hundegesetz vermieste sämtliche Aussichten auf einen entspannten Urlaub.

Angst um den Hund bestimmt Urlaubsgefühle

Ein erholsamer Urlaub war für Dänemarkbesucher mit Hund kaum noch möglich. Der Grund: Die Einfuhr, Zucht und Haltung von insgesamt 13 Hunderassen und deren Mischlinge wurde im Jahr 2010 verboten.
Außerdem und wesentlich drastischer: Hundebesitzer müssen die Todesstrafe für ihren Hunde befürchten, wenn dieser aus irgendeinem Grund einen Artgenossen oder einen Menschen verletzt. Bereits mehr als 1400 Hunde sind diesen Gesetzen bereits zum Opfer gefallen.

Das besonders Verwerfliche: Genaue Faktoren, wann eine Euthanasie durchgeführt werden muss, gibt es nicht. In der Theorie genügt schon ein Knurren des Hundes – doch aus Theorie wurde insbesondere im vergangenen Jahr die Praxis. Kleine und gänzlich ungefährliche Hunde wurden von den dänischen Gesetzeshütern beschlagnahmt.

Deutsche und dänische Tierschutzorganisationen konnten in vielen Fällen das Schlimmste verhindern – doch es gab auch Opfer. Entschieden, bei welchem Tier es sich um eine „verbotene Rasse“ handelt oder ob der betreffende Hund tatsächlich Neigungen zum aggressiven Verhalten zeigt wird nicht etwa vom Fachmann sondern vom einfachen Polizisten. Ein weiterer Faktor: Läuft ein Hund seinem Halter davon und landet auf Privatgrundstück, durfte der Besitzer das freilaufende Tier ohne Weiteres abschießen.

Diese Tatsachen machen sich nun für die Dänen insbesondere bezüglich des Tourismus bemerkbar.

Besserung in Sicht: Die Dänen zeigen Einsicht

Dieses Jahr, 2014, nun endlich eine Lockerung der dänischen Ansichten. Enorme Proteste, öffentlicher Druck und abfallende Buchungszahlen zwingen Dänemark zu Änderungen. Das Abschießen freilaufender Hunde auf Privatgrundstücken ist ab sofort verboten.

Auch der sogenannte Bissverletzungsparagraf wurde überarbeitet: Bisher beurteilte die dänische Polizei, ob eine Bissverletzung vorliegt und ob das Tier eingeschläfert wird.

Künftig muss hier vor der Tötung des Tieres ein sogenannter Hundesachverständiger hinzugezogen werden – welche Ausbildung dieser allerdings genossen haben muss ist unklar. Die „Verbotene Rassen“ Liste bleibt jedoch weiterhin bestehen – sehr zum Unverständnis von Hundehaltern und Tierschutzorganisationen.

Fazit

So liebenswert das dänische Volk ist, so wenig liebenswert zeigen sich die Politiker unseres nördlichen Nachbarn. Zwar wurde nun der eine oder andere Punkt leicht „entschärft“, doch das glättet die Wogen um diese Gesetze kaum.

Beruhigt nach Dänemark in den Urlaub zu fahren ist mit vierbeiniger Begleitung also auch in naher Zukunft kaum möglich.

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