Reichsimpfgesetz von 1874 - Als es schon mal eine Impfpflicht in Deutschland gab...
Frühere Impfpflicht
Impfen gehört zu den revolutionärsten Erfindungen in der Medizin. Schon früher wurde eine Impfpflicht eingeführt, um ansteckende Erkrankungen auszurotten oder einzudämmen. Viele stellen sich deshalb die Frage: Kann sich so etwas in der heutigen Demokratie auch ereignen?
Was bedeutet Impfen?
Eine Impfung, auch Vakzination genannt, ist eine Impfstoffgabe, die vor einer bestimmten Erkrankung schützen soll. Dadurch soll das Immunsystem aktiviert werden, welches dann gegen diesen speziellen Stoff arbeitet. Eine Impfung kann als präventive, also als vorbeugende Maßnahme gesehen werden, bei der keine aktive Immunisierung gegen den Erreger stattfindet.Bei Impfstoffen kann zwischen Lebendimpfstoffen und Totimpfstoffen unterschieden werden.
Impfungen können gegen virale und bakterielle Infektionskrankheiten angeboten werden, aber auch an Impfungen gegen Krebserkrankungen wird intensiv geforscht.
Das Reichsimpfgesetz von 1874
Das Kind war danach immun gegen die Kuhpocken. Die heutige Impfung, Vakzination genannt, leitet sich daher von der Benennung Edward Jenners ab: er nannte den damaligen Impfstoff gegen die Kuhpocken "Vaccine".
Erst zwei Jahre später machte er seine Forschungsergebnisse öffentlich und die Medizin veränderte sich daraufhin rasch.
180.000 Menschen starben
1804 führte München eine zentrale Impfstelle ein, in dem die Impfungen durchgeführt, aber auch erforscht werden sollten.In Deutschland war die Impfskepsis trotz vieler Belege sehr hoch. Es kursierten Gerüchte, dass Menschen sich nach der Impfung gegen die Kuhpocken in Kühe verwandelten.
Bayern führte 1807 daraufhin die erste Impfpflicht ein. Doch bereits 1871 breitete sich die Pocken-Epidemie in Deutschland wieder aus. In dieser Zeit starben insgesamt circa 180.000 Menschen an den Pocken.
Großer Aufwand für die Impfpflicht
Als Folge dessen führte Otto von Bismarck, damaliger Reichskanzler des Deutschen Reiches, eine Impfpflicht ein. Dies geschah unter dem Deckmantel des Reichsimpfgesetzes von 1874.Um dieses Gesetz durchzusetzen, wurden sogar Impfanstalten eingerichtet. Die Ärzte begaben sich auf die weit gelegenen Ländereien, um zu impfen. Weigerte man sich, drohte denjenigen die Zwangsimpfung, aber auch eine Geld- oder sogar Haftstrafe waren möglich.
Der letzte Pokenfall in Deutschland wurde am 1972 gemeldet. Vier Jahre später (1976) hebt der Bundestag die Pockenimpfpflicht und damit das Reichsimpfgesetz von 1874 auf.
Wer war von der Impfpflicht betroffen?
Bei dieser Impfpflicht ging es vor allem um die Kinder. Eltern wurden dazu verpflichtet, ihre Kinder, in einem Alter von einem bis zwölf Jahren, gegen die Pocken impfen zu lassen. Danach bekamen die Eltern einen Impfschein (siehe Bild oben) ausgestellt, der von Behörden oder Ämtern abgefragt werden konnte.
Wer überwacht heute die Impfungen in Deutschland?
Im Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, sind die Regelungen für Impfungen gesichert. Dadurch sollen die deutschen Bürger vor Erkrankungen geschützt werden.Die Ständige Impfkommission, auch STIKO genannt, gibt dafür Empfehlungen für bestimmte Impfungen, überprüft neue Impfungen und bereits bestehende Impfungen, erarbeitet dafür Zeiträume und Termine. Deutsche Ärzte richten sich in der Regel nach diesen Angaben.
Auch das Robert Koch-Institut beschäftigt sich mit der Eindämmung von Infektionskrankheiten. Hier werden vor allem statistische Untersuchungen durchgeführt und Ursachen der Infektionskrankheiten erforscht.
Die Aufgaben des RKI sind klar im §4 des Infektionsschutzgesetzes geregelt. Außerdem hat die STIKO hat ihren Sitz am RKI.
Das Paul-Ehrlich-Institut, kurz PEI, ist zuständig für die Zulassung und Überwachung von den Impfstoffen und ist das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Auch Komplikationen durch die Impfstoffe werden hier erfasst.
Ist eine Impfpflicht für alle heutzutage möglich?
Dennoch gibt es verschiedene Möglichkeiten, indirekte Impfpflichten (z.B. "Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte") einzuführen. Auch im Falle einer Pandemie, kann eine Impfpflicht ausgesprochen werden, auch wenn dies rechtlich schwierig ist.
Seit dem 01.März 2020 gibt es allerdings eine Pflicht bezüglich der Masernimpfung.
Dieses Gesetz sagt aus, dass Kinder, die einen Kindertageseinrichtung, einen Hort, eine Kindertagespflege, oder die Schule besuchen, die Masernimpfung nachweisen müssen. Ohne diese Impfung können die Kinder dort nicht aufgenommen werden. Auch für Kinder, die in einem Kinderheim leben, gilt diese Regelung.
Die Bestimmungen gelten auch für erwachsene Asylbewerber und Geflüchtete. Ebenso müssen alle Beschäftigten einer Gemeinschaftseinrichtung oder in medizinischen Einrichtungen den Masernschutz nachweisen.
Das Masernschutzgesetz wurde eingeführt, weil noch große Impflücken bezüglich der Masernimpfung bestanden. Aber auch, weil jährlich noch mehrere tausend Menschen an Masern in Deutschland erkrankten. Die Masern werden schnell übertragen in Gemeinschaftseinrichtungen. Diese hoch infektiöse Erkrankung kann Hirnhautentzündungen auslösen und somit zu schweren Hirnschäden oder geistigen Behinderungen führen.
Diese Impfpflicht besteht also nur für Menschen, die sich weitgehend in Gemeinschaftseinrichtungen aufhalten.
Zusammenfassung und persönliche Meinung
Auch in der heutigen Zeit gibt es noch viele gefährliche, sehr ansteckende Infektionskrankheiten. Vielen Menschen ist die Reichweite bei einer Ansteckung nicht bewusst. Eine Impfskepsis gab es damals schon genauso wie heute. Verschwörungstheorien häufen sich.
Jedoch sterben jährlich weltweit noch tausende Menschen an Erkrankungen, die bereits ausgerottet sein könnten. Um eine weitere Ausbreitung solcher Erkrankungen zu verhindern werden Impfpflichten eingeführt. So konnte mit dem Reichsimpfgesetz 1874 die Pockenerkrankungen erfolgreich eingedämmt werden.
Nachdem jedes Jahr noch viele Masernerkrankungen bekannt wurden in Deutschland, wurde im März 2020 das Masernschutzgesetz eingeführt.
Oft ist eine gesetzlich geregelte Impfpflicht das letzte Mittel, um die stark infektiösen und auch sehr gefährlichen, auch mit tödlich Verlauf nehmenden, Erkrankungen einzudämmen.
Autor: Franziska Grohmann
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